Werden Sie Versandapotheke-Partner
SwissMedX bringt Ihnen qualifizierte, ärztlich geprüfte Bestellungen — und übernimmt Technik, Orchestrierung, ärztliche Prüfung und Marketing. Abgabe und Versand bleiben bei Ihrer Apotheke, unter Ihrer eigenen kantonalen Versandhandelsbewilligung.
- Ärztlich geprüfte, bezahlte Bestellungen
- Abgabe und Versand bleiben bei Ihnen
- Konditionen individuell vereinbart
Ihr Nutzen
Was die Partnerschaft Ihrer Apotheke bringt
Wir versprechen keine Volumen — wir liefern einen sauberen, geprüften Ablauf.
Qualifizierte Nachfrage
Jede rezeptpflichtige Bestellung erreicht Sie erst nach individueller ärztlicher Prüfung und Freigabe — mit gesicherter Zahlung. Keine unklaren Rezepte, keine unbezahlten Aufträge.
Kein Akquise- und Technikaufwand
SwissMedX übernimmt Technik, Orchestrierung des Ablaufs, die Organisation der unabhängigen ärztlichen Prüfung und das Marketing. Sie konzentrieren sich auf Ihre pharmazeutische Arbeit.
Klare, strukturierte Prozesse
Rezepte und Bestelldaten werden strukturiert und sicher übermittelt — wahlweise direkt von der Ärztin oder dem Arzt an Ihre Apotheke oder über SwissMedX koordiniert.
Rollenteilung
Was SwissMedX übernimmt — und was bei Ihnen bleibt
Eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten ist die Grundlage der Zusammenarbeit.
SwissMedX übernimmt
- Technik und Plattform (Shop, Fragebogen, Bestellabwicklung)
- Orchestrierung des gesamten Ablaufs bis zur Übergabe an Sie
- Organisation der unabhängigen ärztlichen Prüfung
- Marketing und Gewinnung der Kundinnen und Kunden
- Zahlungsabwicklung — Einzug erst nach ärztlicher Freigabe
Bei Ihrer Apotheke bleibt
- Abgabe und Versand unter Ihrer eigenen kantonalen Versandhandelsbewilligung (HMG Art. 27)
- Die pharmazeutische Prüfung jedes Rezepts
- Die volle Abgabe-Verantwortung
- Die direkte Verrechnung der Medikamente an die Kundinnen und Kunden
- Ihre eigenen Qualitäts- und Logistikprozesse
Ablauf
So funktioniert die Partnerschaft
Vier Schritte vom ersten Kontakt bis zum laufenden Betrieb.
- 1
Kennenlernen und Voraussetzungen prüfen
Sie melden Ihr Interesse über das Formular an. Wir stellen uns vor, beantworten Ihre Fragen und klären gemeinsam die Voraussetzungen — insbesondere Ihre kantonale Versandhandelsbewilligung. - 2
Vereinbarung abschliessen
Wir vereinbaren die Zusammenarbeit schriftlich: Rollen und Verantwortlichkeiten, Datenschutz (Auftragsverarbeitung nach revDSG) und die kommerziellen Konditionen — individuell und transparent.Die Abgabe-Verantwortung bleibt vertraglich klar bei Ihrer Apotheke — SwissMedX ist und bleibt der technische Vermittler. - 3
Anbindung einrichten
Wir richten den Übermittlungsweg für Rezepte und Bestelldaten ein — direkt von der Ärztin oder dem Arzt an Ihre Apotheke oder über SwissMedX koordiniert, je nachdem, was für Ihren Betrieb passt. - 4
Laufender Betrieb
Sie erhalten ärztlich freigegebene, bezahlte Bestellungen, prüfen sie pharmazeutisch und versenden diskret an die Kundinnen und Kunden. Bei Fragen gibt es eine feste Ansprechperson bei SwissMedX.
Voraussetzungen
Was Ihre Apotheke mitbringen sollte
- Kantonale Versandhandelsbewilligung für Arzneimittel (HMG Art. 27)
- Betriebsbewilligung und etablierte Qualitätsstandards (Qualitätssicherung, dokumentierte Prozesse)
- Kapazität für zeitnahen, diskreten Versand in der ganzen Schweiz
- Eine feste Ansprechperson für die Zusammenarbeit
Nicht sicher, ob Ihre Bewilligung oder Ihr Setup passt? Melden Sie sich trotzdem — wir klären das gemeinsam und unverbindlich.
Wirtschaftliches Modell
Ehrlich statt vollmundig
Wie die Zusammenarbeit wirtschaftlich funktioniert — ohne Zahlenversprechen.
Die Medikamente verrechnet Ihre Apotheke direkt an die Kundinnen und Kunden — zu Ihren Preisen. Die kommerziellen Konditionen der Partnerschaft selbst (etwa eine Vergütung für Plattform-Leistungen) werden individuell und transparent vereinbart, abhängig von Sortiment, Leistungsumfang und Zusammenarbeit.
Was Sie von uns nicht hören werden: versprochene Margen, Provisionssätze oder Volumenprognosen auf einer Marketingseite. Solche Zahlen gehören ins persönliche Gespräch — alles andere wäre nicht seriös.
FAQ
Häufige Fragen von Apotheken
Wer trägt die Verantwortung für die Abgabe?
Ihre Apotheke — vollständig und ausdrücklich. Die Abgabe erfolgt unter Ihrer eigenen kantonalen Versandhandelsbewilligung, und die pharmazeutische Prüfung jedes Rezepts bleibt bei Ihnen. SwissMedX ist der technische Vermittler und wird nie zur dispensierenden Stelle.
Woher kommen die Rezepte?
Von in der Schweiz zugelassenen Ärztinnen und Ärzten, die jede Anfrage individuell prüfen. Wichtig für Ihre Einordnung: Die ärztliche Vergütung erfolgt pro Prüfung und ist unabhängig vom Ergebnis — es gibt keinen Anreiz zur Freigabe. Sie erhalten also nur Rezepte aus unabhängigen medizinischen Entscheiden.
Wie werden Rezepte und Bestellungen übermittelt?
Strukturiert und sicher, mit protokollierten Zugriffen. Den Übermittlungsweg legen wir gemeinsam fest: direkt von der Ärztin oder dem Arzt an Ihre Apotheke oder über SwissMedX koordiniert — beides wird unterstützt.
Welche kommerziellen Konditionen gelten?
Die Konditionen werden individuell vereinbart — abhängig von Sortiment, Volumen und Leistungsumfang. Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine Margen- oder Provisionszahlen: Seriöse Zahlen gehören ins persönliche Gespräch, nicht auf eine Marketingseite.
Bindet uns die Partnerschaft exklusiv?
Nein — eine Exklusivität ist keine Voraussetzung. Umfang und Ausgestaltung der Zusammenarbeit werden individuell vereinbart und können schrittweise wachsen.
Welche Daten erhalten wir, und wie werden sie geschützt?
Sie erhalten genau die Angaben, die Sie für die Abgabe brauchen — Rezept und Lieferangaben. Die Verarbeitung folgt dem revDSG (Auftragsverarbeitung wird vertraglich geregelt); medizinische Angaben aus der Prüfung werden plattformseitig nach dem ärztlichen Entscheid gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben.
Kontakt
Interesse anmelden
Unverbindlich und ohne Verpflichtung — wir melden uns in der Regel innert weniger Arbeitstage.
SwissMedX ist weder Arztpraxis noch Apotheke, sondern der technische Vermittler. Die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel erfolgt ausschliesslich durch die Partnerapotheke unter deren eigener kantonaler Versandhandelsbewilligung (HMG Art. 27) und in deren Verantwortung — nach unabhängiger ärztlicher Prüfung und Freigabe. Auf dieser Website werden keine rezeptpflichtigen Arzneimittel beworben.